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Honorarvereinbarung gemäß § 630a BGB und § 1 GOÄe

Patientenangaben

§1 Behandlungsgrundlage
Die Behandlung erfolgt auf der Grundlage des Behandlungsvertrags gemäß § 630a ff. BGB sowie unter Beachtung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es handelt sich um eine privatärztliche Behandlung.

§2 Honorarvereinbarung
Die ärztlichen Leistungen werden gemäß GOÄ berechnet. In bestimmten Fällen kann aufgrund des individuellen Aufwands oder spezieller Therapiekonzepte (z. B. regenerative Verfahren, Infusionstherapien, Stoßwellentherapie, Magnetfeldtherapie, IHHT etc.) ein über die Regelhöchstsätze der GOÄ hinausgehendes Honorar berechnet werden.

Der Patient / die Patientin wurde darüber aufgeklärt, dass diese Leistungen unter Umständen nicht oder nicht vollständig von privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt grundsätzlich nicht. Eine etwaige Nichterstattung durch die Krankenversicherung berührt nicht die Pflicht zur Begleichung der ärztlichen Rechnung.

§3 Abrechnungsmodalitäten
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar mit dem Patienten / der Patientin. Es gelten die jeweils aktuellen Vergütungssätze der Praxis Dr. Süzer. Diese können auf Wunsch vorab eingesehen werden.

§4 Einwilligung
Der Patient / die Patientin erklärt sich mit der privatärztlichen Behandlung und der Anwendung der vereinbarten Honorarsätze einverstanden. Die Vereinbarung wurde vor Beginn der Behandlung ausgehändigt und erläutert.

Ärztliche Anmerkungen

Berlin, den:

Unterschrift Patient*in / Sorgeberechtigte*r

Praxis Fr. Dr. med. Ferzan Süzer Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie - Fasanenstraße 74 - 10719 Berlin